Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete. Also die Durchschnittsmiete, die in Ihrer Wohngegend, bzw. der Gegend der Immobilie für vergleichbare Wohnungen in den letzten 4 Jahren üblicherweise bezahlt wurde.
Mietwertgutachten dienen meist dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe der Miete beizulegen. Oder sie sind Basis für die Berechnung von "Nutzungsentschädigungen" bei Scheidungen. Ein Mietwertgutachten kann aber auch Grundlage für das Finanzamt sein, um angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen