Bewertungsanlässe

Die Anlässe für Bewertungen von Immobilien können vielschichtig sein. So individuell wie jede Immobilie ist, so individuell sind auch die Anforderungen an die Bewertung derselben. Wir erstellen für unsere Auftraggeber unparteiische und unabhängige Gutachten nach den einschlägigen Bewertungsverfahren.

Wir unterstützen Sie bei den folgenden Bewertungsanlässen:

  • Immobilienankauf und -verkauf
  • Schenkung und Erbschaftsregelung
  • Trennung/Scheidung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Unternehmensverkauf und -ankauf
  • Bilanzierung
  • Nachfolgeregelung
  • Finanzierung
  • Flurbereinigung   
  • Enteignung
  • Zwangsversteigerung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG (zur Vorlage bei Finanzämtern im Rahmen steuerlicher Bewertungsverfahren)

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